Ein Arztbericht sollte nicht älter als 2 Monate sein. Die Erstellung durch Ihren Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten kann einige Tage in Anspruch nehmen; bitte planen Sie also einige Tage Vorlauf ein und fragen Sie den Bericht frühzeitig an. Wir behalten uns vor, eine fachärztliche Stellungnahme zu erbitten, sollen die eingereichten Unterlagen nicht aussagekräftig genug sein.
Eine Krankenhaus-Einweisung durch den Hausarzt kann in Ausnahmefällen ausreichend für die Aufnahme in die Klinik sein. Besser ist es, wenn die Einweisung durch einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie, Nervenheilkunde oder Neurologie sowie vom Psychologischen Psychotherapeuten ausgestellt wird.
In der Regel können unsere Aufnahmeärzte anhand der eingereichten Anmeldeunterlagen die Entscheidung treffen, ob wir das richtige Therapieprogramm für Sie anbieten. Sollten unsere Aufnahmeärzte dennoch Fragen haben, kommen wir direkt auf Sie zu oder laden Sie ggf. zu einem Erstgespräch in die CIP Ambulanz in München ein. Alle Patienten/innen die sich mit der Diagnose Borderline, Posttraumatische Belastungsstörung oder Essstörung angemeldet haben, werden immer zu einem Erstgespräch eingeladen.
Wir benötigen für die Aufnahme eine für das aktuelle Quartal gültige Einweisung, offiziell genannt: „Verordnung von Krankenhausbehandlung“. Die Kostenzusage wird von unserem Patientenservice eingeholt, Sie müssen sich nicht darum kümmern. Die Einweisung muss nicht vorab bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Die Patienten/innen kümmern sich zusammen mit dem einweisenden Arzt um die Kostenzusage: Vor Aufnahme benötigen wir eine durch Ihre Privatversicherung ausgestellte schriftliche Kostenzusage. Bei beihilfeberechtigten Patienten/innen zusätzlich die von der Beihilfestelle ausgestellte Bestätigung über das Versicherungsverhältnis. (Sh. hierzu unser kleiner Leitfaden für Privatpatienten).
Patienten/innen, die in unser Burnout-/Depressions-Programm aufgenommen werden, bleiben in der Regel acht bis zehn Wochen bei uns. Patienten/innen, die das Borderline und das Trauma-Programm durchlaufen, sind insgesamt zwölf bis dreizehn Wochen in der Klinik. Die Behandlung unserer essgestörten Patienten/innen dauert maximal zwölf Wochen und richtet sich nach Ihrem Therapiefortschritt. Bei allen anderen Therapieprogramm sollten Sie sich auf eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Wochen einrichten.
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes stellen wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Diese können Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder anderen Stellen einreichen. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes weitere aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen benötigen, stellt unser Patientenservice diese gerne aus.
Für die ersten sechs Wochen Ihrer Krankschreibung (mit derselben Diagnose) erhalten Sie eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche greift die Regelung für das Krankengeld. Das bedeutet: Ab dann erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung statt Ihres Gehaltes ein Krankengeld. Um Verzögerungen und Zahlungsausfälle zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufzunehmen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, in welchen Abständen Sie dort eine durch uns ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung vorlegen müssen.
Grundsätzlich kann jede/r Patient/in die Wahlleistung Chefarzt bzw. Unterkunft in Anspruch nehmen. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche bereits vor der Aufnahme mit, damit wir die Leistungen entsprechend einplanen können. Nähere Informationen erhalten Sie persönlich oder telefonisch bei unserem Patientenservice, der gerne Ihre Fragen beantwortet und auf Ihre Wünsche eingeht. Sollten Sie bei der Klärung der wahlärztlichen Leistungen für die Kostenübernahme Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Wahlleistungen nur für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Anspruch genommen werden können.
Unsere Zimmer verfügen über Safes und verschließbare Schubladen, so dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre persönlichen Wertgegenstände einschließen können. Für Wert- und Sachgegenstände übernimmt die Klinik keine Haftung.
Leider können wir in der Klinik keine Kinderbetreuung anbieten. Sollten Sie in Ihrem privaten Umfeld keine Möglichkeit für eine Betreuung haben, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer Krankenversicherung nach Betreuungsmöglichkeiten zu fragen. Einige Versicherungen bieten inzwischen einen entsprechenden Service für Ihre Mitglieder an.
Unser Team im Patientenservice unterstützt und berät Sie gerne in allen Themen rund um die Aufnahme und Ihren Aufenthalt. Sie erreichen uns unter info@klinik-schlemmer.de bzw. patientenaufnahme@klinik-schlemmer.de oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 an Wochenenden und Feiertagen von 9.00 bis 17.00 Uhr unter 08041-8086-0.
Ihr Patientenservice der Klinik CIP Dr. Schlemmer